Verständlicherweise fragen vermehrt unsere Mitglieder und Vereinsvorstände bei uns an, wie es mit dem Vereinssport weitergeht.
Zu beachten ist, dass weiterhin die Verordnungen und Allgemeinverfügungen des Landes Hessen gültig sind und somit der Sport und die Betretung von Vereinsräumlichkeiten und Sportstätten verboten sind.
Dies gilt auch für die private Entnahme von Sportgeräten wie zum Beispiel Boote und Ausrüstung. Genaue Auskünfte über die örtlichen Vorschriften erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie die Vereine bei den jeweiligen Ordnungsbehörden der Städte und Landkreise.
Ein Beispiel ist die Antwort der Stadt Frankfurt: Die eindeutige Antwort war, das Bootshäuser geschlossen sind und die 4. Verordnung zum Corona Virus keinen Zugang der Mitglieder zu ihren Privatbooten erlaubt. Ein Zugang stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Strafe bei einem Erstverstoß wäre mindestens eine 3-stellige Summe.
Die einzige Ausnahme ist der Zugang für Profis und Spitzensportler welche in der 6. Verordnung zum Corona Virus gemacht wird.
Der DKV hat bereits Vorschläge zu einer Wiederaufnahme des Sportbetriebes in Umlauf gegeben. Jedoch ist dringend zu beachten, dass dies nur Vorschläge für politische Entscheidungsträger sind.
Sobald sich Änderungen zur aktuellen Situation ergeben, werden wir unsere Vereine informieren.
Es lohnt sich, im Kanu-Club dabei zu sein: Informationen über attraktive Touren, persönliche Erfahrungen zu Booten und Ausrüstung, Teilnahme an Fahrten oder auch einfach nur mit Freunden paddeln – die Zugehörigkeit zum Kanu-Club bietet zahlreiche Vorteile!
Alle Kanu-Sportvereine erhalten die Möglichkeit, jedes Vereinsmitglied kostenfrei mit seinem ersten Deutschen Sportausweis auszustatten und damit personalisierte Mitgliedsausweise für verwaltungstechnische Belange ihres Sports einzusetzen.
Kanufahren ist ganz einfach – wenn man genügend geübt hat. Natürlich kann man versuchen, sich das Kanufahren selbst beizubringen; dies ist aber die mühseligste Variante. Am Besten ist das Kanufahren im Verein zu erlernen.