Einreichungsfristen Jugend-Fahrtenbücher
Das laufende Fahrtenjahr endet am 30. September. Danach sind für die Wandersport-Wettbewerbe folgende Eckdaten zu beachten: Die Teilnehmer an den Wettbewerben geben bis zum 8. Oktober ihre persönlichen Fahrtenbücher, die Anträge für die J-WFA (1-fach), in der üblichen Form (aufgerechnet und DEUTLICH geschrieben!) beim Vereinsjugendwart oder einem anderen Verantwortlichen des Vereins ab. Die Vereinsjugendwarte kontrollieren und bestätigen die eingegangenen Fahrtenbücher und Anträge und geben sie bis spätestens 22. Oktober zusammen mit dem Vereinsmeldebogen (2-fach) an die Bezirksjugendwarte weiter (wenn vorhanden).
Die Vereins-/Bezirksjugendwarte übergeben die von ihnen kontrollierten und bestätigten Bewerbungen mit den dazugehörigen Fahrtenbüchern und Meldebögen bis allerspätestens 05. November ausschließlich an die Geschäftsstelle. Sollten Vereine bzw. Bezirke EIGENE Terminvorgaben veröffentlicht haben, gelten diese selbstverständlich. Einzig der Abgabetermin an die Geschäftsstelle – 05.11.
WICHTIG: Aufgrund der minimalen Anzahl abgegebener Fahrtenbücher wird der Jugend-Jahresbestenwettbewerb bis auf weiteres ausgesetzt (näheres hierzu auf der Jugendvollversammlung am 3.12.17 in Wetzlar). gez. Dirk Laun -Vizepräsident Jugend-
Es lohnt sich, im Kanu-Club dabei zu sein: Informationen über attraktive Touren, persönliche Erfahrungen zu Booten und Ausrüstung, Teilnahme an Fahrten oder auch einfach nur mit Freunden paddeln – die Zugehörigkeit zum Kanu-Club bietet zahlreiche Vorteile!
Alle Kanu-Sportvereine erhalten die Möglichkeit, jedes Vereinsmitglied kostenfrei mit seinem ersten Deutschen Sportausweis auszustatten und damit personalisierte Mitgliedsausweise für verwaltungstechnische Belange ihres Sports einzusetzen.
Kanufahren ist ganz einfach – wenn man genügend geübt hat. Natürlich kann man versuchen, sich das Kanufahren selbst beizubringen; dies ist aber die mühseligste Variante. Am Besten ist das Kanufahren im Verein zu erlernen.