Mitgliedsausweis

Innerhalb des Deutsche Kanu-Verbandes (DKV) sind zwei Formen von Mitgliedsausweisen für DKV Mitglieder nutzbar:  

1. Der eigene Vereinsausweis

2. Der DKV Ausweis

Diese Mitgliedsausweise sind nur in Verbindung mit der aktuellen Jahresbeitragsmarke gültig.

Vereine die den DKV Ausweis für ihre Mitglieder ausstellen möchten, erhalten das Material bei der HKV Geschäftsstelle.

Transparenzregister

Informationen zum Transparenzregister finden sich auf der Homepage des Landessportbundes Hessen: 

Landessportbund Hessen e.V.

Ein Kanu-Unfall - was ist zu beachten?

Auch die besten Paddler sind nicht vor Unfällen gefeit. Wie schnell ist beim Weg zum Gewässer der Fuß umgeknickt, schneidet man sich an scharfkantigen Steinen, ganz zu schweigen von noch schlimmeren Verletzungen. Organisierte Kanuten, deren Verein Mitglied im HKV ist, sind bei ihrer Sportausübung im Verein (aber nicht bei Privatfahrten !!!) vielseitig versichert.
Die Versicherungsbedingungen sind auf der Homepage der ARAG-Sportversicherung des Landessportbundes Hessen unter folgendem Link zu finden:
Ihr Versicherungsbüro des Landessportbundes Hessen e.V.
Im Falle eines Falles sollte das Versicherungsbüro unter 069 / 6789-252 umgehend informiert werden. Dort stehen die Mitarbeiter für alle Fragen rund um die Sportversicherung zu Verfügung.

Ein Kanu-Unfall, egal wie unbedeutend oder auch gravierend, soll dem DKV (Online oder pdf) gemeldet werden. Die gesammelten Daten fließen anonymisiert in die DKV-Unfallstatistik ein und dienen der Analyse, um Unfallschwerpunkte zu identifizieren und die Sicherheit im Kanusport zu verbessern.

Unfallmeldung

Was muss ich als DKV Mitglied tun, wenn ich auf der Diemel paddeln möchte?

Künftig wird die Nutzung der Diemel für Mitglieder des Deutschen Kanu-Verbandes durch das Regierungspräsidium Kassel wie folgt geregelt: „Vereinsorganisierte Nutzer sind Einzelpersonen oder Gruppen, die den Wassersport über die Vereine des Deutschen Kanu-Verbandes betreiben. Umfasst sind sowohl Wettkämpfe, als auch Trainingsfahrten und der Freizeitsport. Für die Zuordnung ist es unerheblich, ob die Vereine an dem jeweiligen Gewässer ansässig sind oder nicht. Diese Nutzer haben spätestens 3 Werktage vor Fahrtantritt beim Regierungspräsidium in Kassel, Obere Naturschutzbehörde, Steinweg 6, 34117 Kassel (Reinhard.Rust (at) rpks.hessen.de oder abteilung-2 (at) rpks.hessen.de) eine Bescheinigung schriftlich oder per E-Mail zu beantragen. Diese Bescheinigung ist während der Fahrt auf der Diemel mitzuführen und auf Verlangen den örtlichen Kontrolleuren vorzulegen. Bei kurzfristigen Rückfragen ist das Regierungspräsidium Kassel unter folgender Telefonnummer zu erreichen: Herr Rust, Tel: 0561-1064571.

Zur Ausstellung der Bescheinigung ist die Mitteilung des Namens des Fahrtteilnehmers, der Anzahl der Boote, das Fahrtdatum, des Kanuvereins und der zu befahrenden Strecke erforderlich. Die erteilte Bescheinigung wird gebührenfrei verschickt. Wurde die Bescheinigung per E-Mail beantragt, wird auch die Bescheinigung als E-Mail versandt. Eine Gebühr für die Bescheinigung der anteiligen Zuweisung entsteht nicht.“