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Befristete Einschränkungen auf der Nidda

Zwei Allgemeinverfügungen für die Kanunutzung auf der Nidda werden durch das Regierungspräsidium Darmstadt zeitlich befristet einschränkt.

Zum Einen musste die Nidda in Bad Vilbel wegen Baumaßnahmen der Deutschen Bahn an der Eisenbahnbrücke und der damit verbundenen Gefährdungssituation bis voraussichtlich Ende Oktober diesen Jahres für die Freizeitnutzung gesperrt werden.

Befristet bis zum 31.07.2022 ist außerdem das Befahren der Nidda im Bereich von der Eschbachmündung (120 m unterhalb) niddaaufwärts bis zur Kreisgrenze Wetteraukreis/Vogelsbergkreis nicht zulässig. Diese Regelung ist in Abstimmung mit der oberen Fischereibehörde wegen der derzeit niedrigen Wasserstände zum Schutz der Laichgründe erforderlich.

Auf die Pressemitteilung des RP Darmstadt vom 24.06.2022 wird hingewiesen:

https://rp-darmstadt.hessen.de/presse/paddelverbot-auf-abschnitten-der-nidda  

 

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