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BefahrungsregelungenBefahrungsregelungen |
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Für einige Flüsse in Deutschland gelten Befahrungsregelungen aus Naturschutzgründen. Bestehende Befahrungsregelungen finden Sie im aktuellen Flusswanderführer, im DKV-Sportprogramm und auf der Internetseite des Deutschen Kanu-Verbandes.
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Infos des DKVInfos des DKV |
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Fluss-InfosFluss-Infos |
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Alle Flusswanderbücher des Deutschen Kanu-Verbandes können Sie über die DKV Wirtschafts- und Verlags GmbH beziehen, DKV-GmbH Tel: 0203/99759-53).
Die Aktualisierung der Flussführer Deutschland, Ostdeutschland und Südwestdeutschland finden Sie HIER
Befahrungsregelungen in Deutschland, Information des Deutschen Kanu-Verbandes Weitere ergänzende Informationen zu Befahrungsregelungen in Hessen, zusammengefasst durch Referent für Freizeit- und Kanuwandersport Horst Frankenfeld können Sie hier in einer Datei nachlesen.
Regelung "Nordhessische Fließgewässer" Die Regelung zur Nutzung der Nordhessischen Fließgewässer sind in Kraft getreten. Die Informationen können Sie sich nachfolgend ansehen:
Achtung: Fahrten auf der Diemel müssen ab dem 01.05.2007 angemeldet werden. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des Hessischen Kanu-Verbandes. Dort erfahren Sie die noch frei verfügbaren Kontingente. Tel: 069/673093 (Mo.Di.Do.Fr. von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr), E-Mail: hessischerkanuverband@t-online.de Wichtiger aktueller Hinweis: Wir weisen aktuell darauf hin, das der Pegel der Diemel zur Zeit unter dem Mindestwasserstand gefallen ist und somit die Befahrung mit Kanus bei rotem Pegel verboten ist. Wir bitten vor Fahrtbeginn die Pegelstände zu beachten und die Pegelstandsanzeigen abzurufen. Das Regierungspräsidium Kassel hat auf der Internetseite www.kanu-nordhessen.de entsprechende Hinweise eingestellt. Auch auf den Internetseiten des Landeskanuverbandes Nordrhein-Westfalen kann unter www.kanu-nrw.de der Pegel abgefragt werden. Wir bitten alle Kanufahrer eindringlich um Beachtung!!!
Weitere interessante Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bezirks Nordhessen www.kanuten.info
Achtung! Im Bereich oberhalb Solms ist des zu Strukturänderungen im Flusslauf gekommen. Es liegen entwurzelte Bäume im Hauptstrom. Wir bitten um besondere Vorsicht! Das Befahren der Fulda im Naturschutzgebiet Fuldaaue bei Eichenzell und NSG Mosbachwiesen bei Rönshausen ist verboten. Nidda: Zwischen Assenheim und der Niddamündung finden Renaturierungsmaßnahmen statt. Die Wasserwanderer werden gebeten im Hauptstrom zu fahren und nicht auf den Kies- und Sandbänken anzuladen.
Main:
Informationen zu allen Schleusen am Main INFO Die Notfallmeldestelle befindet sich bei der Schleuse Krotzenburg und ist erreichbar unter: 06186-917590 oder 0173-3280333. Eder:
Seit dem 01.10.2007 ist die Allgemeinverfügung der Eder in Kraft getreten. Wir bitten um Beachtung! Allgemeinverfügung Eder Dill:
Achtung! Änderungen im Flusslauf im Stadtbereich Wetzlar. Durch Wasserbaumaßnahmen wurden die beiden Stufen km 1,5 und km 1,8 durch sogenanne "Rauhe Rampen" ersetzt, die sich jeweils über eine Länge von 50 Metern erstrecken. Achtung: Bei Normalwasserstand nicht fahrbar, Umtrageweg suchen. Bei Mittelhochwasser für geübte Wildwasserfahrer durchfahren möglich. Ginsheimer Altrhein:
Der Ginsheimer Altrhein gehört nicht mehr zur Bundeswasserstraße Rhein und ist nun Eigentum der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg. Die Verordnung liegt vor. Da dadurch bestehende Befahrungsregelungen relativ einfach ausgeweitet werden können, bitten wir unsere Mitglieder diesen Bereich sehr aufmerksam zu beobachten und uns mögliche Änderungen kurzfristig zu melden.
Fränkische Saale:
Seit 1.8.2009 ist die folgende Reglung für die Fränkische Saale in Kraft. Die Fränkische Saale ist nur noch ab der Straßenbrücke Bad Neustadt- Herschfeld km 93,8 bis zur Mündung täglich von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr befahrbar. Keine Boote über 110 cm Breite und über 600 cm Länge, Gruppengröße maximal 12 Boote, Verbot des zusammenbindens von Booten. Verbote von Wehrbefahrungen sind durch Schilder ausgewiesen, ebenso die Umtragestellen. Befahrungsverbot der Mäander von Aschach und Gräfendorf. Empfohlener MP am Pegel Salz (160 cm) und Wolfsmünster (140 cm ) beachten. Für alle Zuflüsse zur Fränkischen Saale, außer der Sinn, besteht ebenfals ein Befahrungsverbot. Die Befahrung von km 1,6 bis km 0 im Stadtbereich Gemünden ist von der Uhrzeitreglung ausgenommen.
Este:
Achtung! Der Landeskanuverband Niedersachsen teilt uns mit, dass die Befahrung der Este nur noch zwischen Hollerstedt und Moisburg möglich ist. Die Umtragemöglichkeit in Moisburg steht nicht mehr zur Verfügung. Das private Gelände ist durch einen Zaun versperrt. Einen weiteren öffentlichen Zugang in der Gemeinde Moisburg gibt es gegenwärtig nicht. Wir bitten diese Regelung zu respektieren. Solbald neue Informationen vorliegen, werden diese veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr |
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Info WasserschutzpolizeiInfo Wasserschutzpolizei |
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PegeldienstePegeldienste |
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Der Hessische Kanu-Verband e.V. hat in Zusammenarbeit mit dem Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen einen Telefonpegeldienst eingerichtet. Telefonnummer: 0203/7381-651 Pegeldienst Lahn: aktuelle Richtpegel 5 und 13 Uhr, Gießen Tel: 0641/19429, Leun Tel: 06473/19429, Fürfurth Tel: 06474/19429, Diez Tel: 06432/19429, Kalkofen Tel: 06439/19429. Weitere Infos zu Pegelständen: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie
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