Info-Flyer des Deutschen Kanu-Verbandes und der Deutschen Kanujugend
Vorsitzende/r der Hessischen Kanujugend
diese Position wurde auf der letzten Vollversammlung der Hessischen Kanujugend nicht neu besetzt
Ansprechpartner der Hessischen Kanujugend ist:
2. Vorsitzender der Hessischen Kanujugend
Narzissenweg 4a
65201 Wiesbaden
Tel: 0611/4501873
Jugendarbeit im Hessischen Kanu-Verband
Die jugendlichen Mitglieder im Hessischen Kanu-Verband sind in der Hessischen Kanujugend organisiert. Diese hat eine eigene Jugendordnung und wählt ihre Vertreter in die Gremien des Verbandes. Der Vizepräsident Jugend wird nach Wahlvorschlag der Kanujugend auf dem jeweiligen Verbandstag von den Delegierten bestätigt.
Die Hessische Kanujugend ist Mitglied in der Sportjugend Hessen. In der Jugendordnung des Hessischen Kanu-Verbandes sind die Aufgaben der Hessischen Kanujugend verankert. Sie ist in Anhang der Satzung des Hessischen Kanu-Verbande zu finden. Die Hessische Kanujugend führt und verwaltet sich selbst im Rahmen der Satzung und der Sportordnung. Sie entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Zu ihren Aufgaben gehört:
- Die Förderung des Kanusports als Teil der Jugendarbeit im Verband
- Die Zusammenarbeit der Jugend in den Vereinen, Bezirken und dem Präsidium zu fördern und zu unterstützen
- Die Durchführung von kanusportlichen und jugendgerechten Veranstaltungen zu organisieren
- Die Entwicklung neuer Formen des Sports und einer zeitgemäßen Freizeitgestaltung
- Die Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen und internationale Verständigung und Begegnungen zu pflegen
- Die demokratische Auseinandersetzung jugendlicher Belange zu schulen
Die Kanujugend ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Die Organe der Hessischen Kanujugend sind:
- Jugendvollversammlung
- Jugendausschuss
Die Organisation von Seminaren und Jugendfreizeiten werden über das Bildungs- und Sportprogamm des Deutschen Kanu-Verbandes sowie die "Jugend-Info" der Hessischen Kanujugend angeboten. Bei allen offizeillen Veranstaltungen des Verbandes ist die Kanujugend mit einem Infostand und Spieleangeboten für die Kinder und Jugendlichen vertreten.
Bedingungen zum Erwerb des WFA für Schüler und Jugendliche geändert
Ab sofort muss beim Erwerb des WFA für Schüler oder Jugendliche keine ärztliche Untersuchung nachgewiesen werden. Vielmehr reicht eine Erklärung der Personensorgeberechtigten aus.
Auf der Jugendvollversammlung 2005 in Gütersloh (NRW) wurde beschlossen, dass ab sofort keine ärztliche Untersuchung mehr vorliegen muss. Vielmehr werden jetzt die Personensorgeberechtigten in der Regel also die Eltern in die Verpflichtung genommen. Sie müssen eine Erklärung unterzeichnen, dass keine gesundheitlichen Auffälligkeiten bekannt sind, die die Ausübung des Kanusports beeinträchtigen könnten. Gleichzeitig wird allen Vereinen empfohlen, sich eine entsprechende Bescheinigung auch für die Kinder und Jugendlichen geben zu lassen, die nicht am Wanderfahrerwettbewerb teilnehmen.